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Beratung

Was ist eine Beratung?

Eine Beratung ist ein Rat oder eine Auskunft, die wir Ihnen zu einer Rechtsfrage erteilen. Sie kann in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form erfolgen.


Was ist eine Erstberatung?

Wird die Beratung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt, so spricht man von einer Erstberatung. Sie führen dieses Gespräch, um abschätzen zu können, ob ein weiteres Vorgehen in Ihrer Sache überhaupt sinnvoll ist.

Eine Erstberatung kann nicht nur in der Kanzlei erfolgen. Ein Telefonat kann eine Erstberatung sein und auch eine schriftliche Erstberatung ist möglich. In diesem Fall besteht sie in einer Antwort unsererseits auf Ihre schriftliche Anfrage.

Die Wahl des Mediums (Fax, E-Mail, einfache Post) spielt gebührenrechtlich keine Rolle. Sollen wir eine über das erste Gespräch hinausgehende weitergehende Prüfung vornehmen oder müssen weitere Unterlagen beigezogen werden, ist der Bereich der Erstberatung verlassen.


Wie viel kostet eine Erstberatung?

Grundsätzlich richten sich die Gebühren eines Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Durch eine neue Regelung des Gesetzgebers ist die Rechtsanwaltschaft ab dem 1.7.2006 gehalten, die Gebühren für eine außergerichtliche Beratung in jedem Einzelfall vor der anwaltlichen Beratung schriftlich mit dem Mandanten zu vereinbaren. Die Festlegung der Gebührenhöhe soll nach der Intention des Gesetzgebers völlig frei zwischen den Parteien ausgehandelt werden können, beispielsweise durch die Zugrundelegung eines Stundenhonorars.

Unser kanzleiinterner Stundensatz liegt für eine Erstberatung bei 190,00 EUR netto

Tipps zum Prüfungsverfahren

I. Vor der Prüfung

Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.

II. In der Prüfung

Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.

III. Nach der Prüfung

Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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