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Berechnungsmodelle

Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Berechnungsmodelle aufzeigen, in welcher Höhe ein gerichtliches Verfahren zu vergüten ist:


Prüfungsrechtliche Angelegenheit

Zu diesen Angelegenheiten zählen unter anderem das Anfechten einer nicht bestandenen abschließende Staatsprüfung oder pharmazeutischen Prüfung.

Gegenstandswert: 7.500,00 EUR

Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 535,60 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 494,40 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen   1.030,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
  1.050,00 EUR
199,50 EUR
1.249,50 EUR


Schulrechtliche Angelegenheit

Zu diesen Angelegenheiten zählen unter anderem die Errichtung, Zusammenlegung, Schließung einer Schule (Klage der Eltern bzw. Schüler) sowie die Aufnahme in eine bestimmte Schule oder Schulform. Auch gehört hierzu die Überprüfung der Schulpflicht, die Einweisung in eine Sonderschule und die Entlassung aus der Schule.

Gegenstandswert: 5.000,00 EUR

Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 391,30 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 361,20 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen   752,50 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
  772,50 EUR
146,78 EUR
919,28 EUR

Sollten Sie sich mit der Gegenseite im Wege des gerichtlichen Verfahrens vergleichen, fällt hierfür eine gesonderte Gebühr an (Einigungsgebühr).


Prüfungsrechtliche Angelegenheit

Gegenstandswert: 7.500,00 EUR

Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 535,60 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 494,40 EUR
Einigungsgebühr gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 412,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen   1.442,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
  1.462,00 EUR
277,78 EUR
1.739,78 EUR


Schulrechtliche Angelegenheit

Gegenstandswert: 5.000,00 EUR

Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 391,30 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 361,20 EUR
Einigungsgebühr gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 301,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen   1.053,50 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
  1.073,50 EUR
203,97 EUR
1.277,47 EUR

Tipps zum Prüfungsverfahren

I. Vor der Prüfung

Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.

II. In der Prüfung

Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.

III. Nach der Prüfung

Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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