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Tipps und Informationen zum Prüfungsrecht
Berechnungsmodelle
Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Berechnungsmodelle aufzeigen, in welcher Höhe ein gerichtliches Verfahren zu vergüten ist:
Prüfungsrechtliche Angelegenheit
Zu diesen Angelegenheiten zählen unter anderem das Anfechten einer nicht bestandenen abschließende Staatsprüfung oder pharmazeutischen Prüfung.
Gegenstandswert: 7.500,00 EUR
| Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG |
1,3 |
535,60 EUR |
| Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG |
1,2 |
494,40 EUR |
| Zwischensumme der Gebührenpositionen |
|
1.030,00 EUR |
| Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG |
|
20,00 EUR |
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
|
|
1.050,00 EUR
199,50 EUR
1.249,50 EUR
|
Schulrechtliche Angelegenheit
Zu diesen Angelegenheiten zählen unter anderem die Errichtung, Zusammenlegung, Schließung einer Schule (Klage der Eltern bzw. Schüler) sowie die Aufnahme in eine bestimmte Schule oder Schulform. Auch gehört hierzu die Überprüfung der Schulpflicht, die Einweisung in eine Sonderschule und die Entlassung aus der Schule.
Gegenstandswert: 5.000,00 EUR
| Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG |
1,3 |
391,30 EUR |
| Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG |
1,2 |
361,20 EUR |
| Zwischensumme der Gebührenpositionen |
|
752,50 EUR |
| Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG |
|
20,00 EUR |
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
|
|
772,50 EUR
146,78 EUR
919,28 EUR
|
Sollten Sie sich mit der Gegenseite im Wege des gerichtlichen Verfahrens vergleichen, fällt hierfür eine gesonderte Gebühr an (Einigungsgebühr).
Prüfungsrechtliche Angelegenheit
Gegenstandswert: 7.500,00 EUR
| Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG |
1,3 |
535,60 EUR |
| Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG |
1,2 |
494,40 EUR |
| Einigungsgebühr gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG |
1,0 |
412,00 EUR |
| Zwischensumme der Gebührenpositionen |
|
1.442,00 EUR |
| Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG |
|
20,00 EUR |
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
|
|
1.462,00 EUR
277,78 EUR
1.739,78 EUR
|
Schulrechtliche Angelegenheit
Gegenstandswert: 5.000,00 EUR
| Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG |
1,3 |
391,30 EUR |
| Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG |
1,2 |
361,20 EUR |
| Einigungsgebühr gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG |
1,0 |
301,00 EUR |
| Zwischensumme der Gebührenpositionen |
|
1.053,50 EUR |
| Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG |
|
20,00 EUR |
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
|
|
1.073,50 EUR
203,97 EUR
1.277,47 EUR
|
Tipps zum Prüfungsverfahren
I. Vor der Prüfung
Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.
II. In der Prüfung
Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.
III. Nach der Prüfung
Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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