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Tipps und Informationen zum Prüfungsrecht
Durchgefallen - Was nun?
Ist dann doch einmal der sogenannte "worst case" eingetreten und eine Prüfung einmal nicht bestanden, dann muss auch das noch nicht das "Aus" bedeuten. Auch mit der Entscheidung "durchgefallen" ist noch nicht aller Tage Abend.
Vielmehr heißt es dann erst einmal einen kühlen Kopf bewahren. Jede Prüfungsentscheidung kann auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Daran sollte in dieser Situation gedacht und zügig das Notwendige veranlasst werden.
Insbesondere gilt: Nicht erst die durchgefallene Prüfung nach dem letzten Prüfungsversuch abwarten! Auch gegen das erstmalige Scheitern sollte etwas unternommen werden. Damit kann im Erfolgsfalle gerade dieser Prüfungsversuch gesichert werden, d.h. der Prüfling ist dann nicht auf die Wiederholungsmöglichkeit angewiesen.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung empfiehlt sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht nur wegen der oft zukunftsweisenden Bedeutung einer solchen Prüfungsentscheidung, sondern vor allem um die richtigen Entscheidungen zu treffen und eine Beschleunigung der Angelegenheit zu erreichen, denn schließlich droht mit jedem Tag ein größerer Verlust des Prüfungswissens.
Der Verlauf einer nun folgenden Prüfungsanfechtung gestaltet sich wie folgt:
Grafik: Prüfungsanfechtung / © 2009 prüfungsrecht.com + 51nullacht
Tipps zum Prüfungsverfahren
I. Vor der Prüfung
Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.
II. In der Prüfung
Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.
III. Nach der Prüfung
Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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