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Hochschulrecht

In den Bereich des Hochschulrechtes fällt unter anderem das Recht seinen Ausbildungsplatz bzw. konkreter seinen Studienplatz frei wählen zu können. Dieses Recht ist ebenfalls verfassungsrechtlich in Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG verankert. Es umfasst dabei nicht nur die fachliche Auswahl, sondern liefert gleichsam die Möglichkeit den Studienort frei zu bestimmen. wenn die Kapazität an Studienplätzen am gewünschten Studienort begrenzt ist. Gerade dieser Fall ist häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.

Neben der Zulassung zu dem gewünschten Studienplatz zum Beispiel in den Fächern Medizin und Psychologie umfasst unsere Tätigkeit auch die Probleme der Exmatrikulation, insbesondere im Fall durchgefallener und angefochtener Prüfungen. Schließlich können wir auch auf Erfahrungen im Bereich der Bundesausbildungsförderung verweisen, die gerade in letzter Zeit unter dem Stichwort des "BAföG - Betruges" in die Schlagzeilen geraten ist und in gleichem Umfang juristisches Tätigwerden erforderte.

Dieses breite Spektrum ermöglicht es uns, Ihnen auch außerhalb des speziellen Gebietes des Prüfungsrecht in sonstigen hochschulrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite zu stehen.

Tipps zum Prüfungsverfahren

I. Vor der Prüfung

Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.

II. In der Prüfung

Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.

III. Nach der Prüfung

Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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