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Tipps und Informationen zum Prüfungsrecht
Meldefristen
Prüfungen werden durch bestimmte Fristen geprägt, deren Nichtbeachtung für den Prüfling unterschiedlich schwere Folgen haben kann. Welche Fristen es Einzelfall zu beachten gilt, muss der jeweiligen Prüfungsordnung entnommen werden. In der Regel sind wenigstens Meldefristen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen zu beachten.
Man unterscheidet folgende Fristen:
Zulassungsantragsfrist / Anmeldefrist
Termin, bis zu welchem der Prüfungskandidat die Zulassung/ Teilnahme zum nächsten Prüfungstermin beim Prüfungsamt beantragt/ angezeigt haben, z.B. erste Juristische Staatsprüfung
Folgen der Fristversäumnis:
- in der Regel keine Ausschlussfrist
- Teilnahme nur im nächsten Prüfungstermin ausgeschlossen
- trotz Verspätung Zulassung zum Wunschtermin nach Ermessen des Prüfungsamtes im Einzelfall bei einem wichtigen Grund für die Verspätung und zeitnaher Nachholung der Anmeldung möglich
Prüfungsfrist / Prüfungsmeldefrist
Zeitpunkt ab dem eine Prüfung frühestens abgelegt werden kann bzw. Frist bis zu der eine Prüfung spätestens abgelegt oder erstmals versucht werden muss
Folgen der Fristversäumnis:
- in der Regel Ausschlussfrist
- meist gilt bei Überschreitung die Prüung als einmal nicht bestanden
- Ausnahme: Der Prüfling hat die Überschreitung nicht zu vertreten
Abgabefrist
zu beachten, wenn eine Hausarbeit Teil Prüfung ist diese muss bis zu einem fixen Termin abgegeben werden, z.B. Diplomarbeit, Magisterarbeit
Folgen der Fristversäumnis:
- Ausschlussfrist
- Die Arbeit gilt bei verspäteter Abgabe als nicht bestanden
Wiederholungsfrist
Frist innerhalb der die Wiederholungsprüfung anzutreten ist bzw. wann die Wiederholung frühestens möglich ist
Folgen der Fristversäumnis:
- soweit die Prüfung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wiederholt werden kann, kann der Prüfungsanspruch nach Fristablauf verloren gehen, wenn der Prüfling die Überschreitung zu vertreten hat
Tipps zum Prüfungsverfahren
I. Vor der Prüfung
Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.
II. In der Prüfung
Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.
III. Nach der Prüfung
Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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